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Hundepark
Eingezäunt

Schlosspark Eller

Düsseldorf · Nordrhein-Westfalen, Deutschland

Beschreibung

Der Schlosspark Eller in Düsseldorf bietet einen eingezäunten Hundeauslauf, der als klein und ungepflegt beschrieben wird. Es gibt Kottütenspender, jedoch ist die Anlage oft matschig und mit Müll verunreinigt. Positiv ist die Möglichkeit, den angrenzenden Schlosspark für Spaziergänge zu nutzen. Die Beschilderung ist unzureichend, was für Ortsfremde problematisch sein kann. Insgesamt wird der Hundeauslauf von den Nutzern als verbesserungswürdig angesehen.

Brut- und Setzzeit (Orientierung)

In NRW gilt Leinenpflicht unter anderem in Fußgängerzonen, umfriedeten Parks mit Spielplätzen, bei Veranstaltungen und in öffentlichen Gebäuden. Als gefährlich eingestufte Hunde gehören außerhalb des eigenen Grundstücks an die Leine, große Hunde (ab 40 cm Widerrist oder 20 kg) in bebauten Ortsteilen auf Straßen, Wegen und Plätzen. Im Wald darf dein Hund nur auf den Wegen frei laufen, abseits der Wege gilt Leinenpflicht; in Naturschutzgebieten gelten oft strengere Regeln. Das Land empfiehlt, Hunde vom 1. März bis 31. Juli anzuleinen, um Jungtiere und Bodenbrüter zu schützen. Städte und Gemeinden können zusätzliche Regeln haben, achte auf die Beschilderung.

Dies ist eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Vorschriften 2026 für deinen Wohnort und deine Wege gelten, erfährst du verbindlich bei der zuständigen Behörde – etwa Gemeinde, Kreis oder Ordnungsamt.

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