Emmelsbüll-Horsbüll · Schleswig-Holstein, Deutschland
Der Hundestrand Südwesthörn befindet sich an der Badestelle Südwesthörn und liegt ungefähr 10 Kilometer nördlich von Dagebüll. Es handelt sich um einen grünen Naturstrand ohne große touristische Infrastruktur. Besonders die Naturliebhaber kommen hier auch ihre Kosten. Je nach den Gezeiten, könnt Ihr in der Nordsee planschen oder ausgiebige Touren durch das Wattenmeer unternehmen. Wie schon von den anderen Stränden an der Nordsee bekannt, gilt auch an diesem Hundestrand und drumherum, eine Anleinpflicht für Eure Hunde. Für Euer leibliches Wohl sorgt in der Nähe der Gasthof Südwesthörn. Parkplätze findet ihr auch einige in der Nähe zum Hundestrand Südwesthörn. Duschen und Sanitäranlagen befinden sich in der Nähe zum Hundestrand Südwesthörn. Wenn Ihr mit dem Wohnmobil anreist, so findet Ihr in direkter Nähe einen kleinen Wohnmobilstellplatz. Obwohl hier sehr viel Natur vorhanden ist, so gibt es doch einige Ferienhäuser und Ferienwohnungen, die Ihr auch mit Hund buchen könnt, in der näheren Umgebung. Möchtet Ihr noch einen kleinen Ausflug unternehmen, so seid Ihr in ca. einer halben Stunde mit dem Auto in Dänemark. Oder in ca. 20 Minuten in Dagebüll. Auch dort findet ihr einen weiteren Strand. Mehr Informationen zum Hundestrand Dagebüll. | Parkmöglichkeit: ca. 300 Meter | Strandabgabe Mensch/Hund: Nein/Nein | Beschaffenheit Strand/Wasser: Gras/Watt | Toiletten vorhanden: Ja | Gastronomie: Ja | W-LAN am Strand: Nein | Leinenpflicht am Strand: Ja
In belebten Bereichen müssen Hunde in Schleswig-Holstein angeleint sein. Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf den Waldwegen mitgeführt werden, ganzjährig. Auf Stränden mit regem Badebetrieb sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober verboten, außer auf ausgewiesenen Hundestränden; Gemeinden können abweichende Regeln setzen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Dies ist eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Vorschriften 2026 für deinen Wohnort und deine Wege gelten, erfährst du verbindlich bei der zuständigen Behörde – etwa Gemeinde, Kreis oder Ordnungsamt.
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