Scharbeutz · Schleswig-Holstein, Deutschland
Ein weiterer schöner Hundestrand an der Lübecker Bucht. Auch dieser Hundestrand bietet Euch feinen Ostseesand und viel Platz zum Herumtoben. An diesem Strand ist das Wasser im Küstengebiet nicht zu tief. Ihr findet diesen Hundestrand in der Nähe der Ostsee-Therme am Strandzugang Nummer 4. In der Nähe zum Hundestrand Scharbeutz findet Ihr verschiedene gastronomische Angebote sowie öffentliche Sanitäranlagen. In der Saison könnt Ihr am Hundestrand Strandkörbe anmieten. Insgesamt befinden sich an diesem Hundestrand nicht ganz so viel touristische Infrastruktur (z.B. Geschäfte), wie an den anderen Hundestränden der Lübecker Bucht. Als Parkplatz nutzt Ihr einen der Parkplätze in der Nähe der Ostsee Therme. Je nach Parkplatz sind es dann noch 300-400 Meter zum Hundestrand. In Scharbeutz dürft ihr in der Zeit vom 01. Oktober bis 31. März mit Eurem Hund auch an die anderen Strände der Gemeinde. Besucher dieses Hundestrandes beschreiben ihn als sauber und für einen Hundestrand recht groß. Besonders positiv wird auch das flache Wasser bewertet. In der Nähe befinden sich noch weitere Hundestrände. In nördlicher Richtung findet Ihr den Hundestrand Haffkrug und in südlicher Richtung befindet sich der Hundestrand Timmerndorfer Strand. | Parkmöglichkeit: ca. 300 Meter | Strandabgabe Mensch/Hund: Ja/Nein | Beschaffenheit Strand/Wasser: feiner Sandstrand/flaches Wasser | Toiletten vorhanden: Ja | Gastronomie: Ja | Leinenpflicht am Strand: Nein
In belebten Bereichen müssen Hunde in Schleswig-Holstein angeleint sein. Im Wald dürfen Hunde nur angeleint auf den Waldwegen mitgeführt werden, ganzjährig. Auf Stränden mit regem Badebetrieb sind Hunde vom 1. April bis 31. Oktober verboten, außer auf ausgewiesenen Hundestränden; Gemeinden können abweichende Regeln setzen. Verstöße können mit Bußgeld geahndet werden.
Dies ist eine vereinfachte Orientierung, keine Rechtsberatung. Welche Vorschriften 2026 für deinen Wohnort und deine Wege gelten, erfährst du verbindlich bei der zuständigen Behörde – etwa Gemeinde, Kreis oder Ordnungsamt.
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